mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz hat heute die folgende Medienmitteilung verschickt.
Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat zu Beginn der Wintersession eine Verordnung publiziert, die es in sich hat. Die «Verordnung des EDI über die Festlelgung der regionalen Versorgungsgrade je medizinisches Fachgebiet im ambulanten Bereich» tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und würde eigentlich als Grundlage dienen, um Unter- und Überversorgungen an Ärztinnen und Ärzten aller Fachgebiete festzustellen und damit die Zulassungsregelung gemäss Art. 55a KVG umsetzen zu können. Doch der «reality check» ist gnadenlos, die Grundlage ist unbrauchbar.
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