Unser Gesundheitssystem braucht Generalistinnen*, besonders hinsichtlich des Hausärztinnen- und Spitalinternistinnenmangels. Die Weiterbildung zum Facharzttitel für ­Allgemeine Innere Medizin (AIM) bietet zwar viel Flexibilität und kann an vielen Weiterbildungsstätten absolviert werden, gleichzeitig aber verläuft sie oft unkoordiniert und fragmentiert, mit einer durchschnittlichen Weiterbildungsdauer von acht bis neun Jahren. In Anbetracht der Fülle der Möglichkeiten sind ­daher ein longitudinales Mentoring und eine individuelle Karriereberatung primordial. Wir beschreiben den Aufbau eines neuartigen, koordinierten Weiterbildungscurriculums für AIM, das auf der Zusammenarbeit zwischen dem Universitätsspital und den Landspitälern der Insel Gruppe AG sowie dem Berner Institut für Hausarztmedizin (BIHAM) beruht. Mit 136 Rotationsplätzen in 25 Fachgebieten ist es gleichzeitig das grösste Curriculum für Assistenzärztinnen auf dem Weg zur Fachärztin für AIM in der Schweiz.
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SGAIM Teaching Award 2018

Im Rahmen ihres Nachwuchsförderungskonzepts anerkennt die SGAIM die Wichtigkeit eines qualitativ hochstehenden Teachings in der studentischen Lehre und Weiterbildung in der Allgemeinen Inneren Medizin und möchte deshalb 2018 wieder den jährlich verliehenen SGAIM Teaching Award ausschreiben. Der Award wird mit einem Preisgeld von CHF 5000.- honoriert.
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Anlässlich des 3. Frühjahrskongress der SGAIM in Basel sind am Donnerstag, 31. Mai 2018, wiederum die Beiträge für drei Forschungsprojekte der SGAIM Foundation vergeben und verschiedene Preise für wissenschaftliche Arbeiten zuerkannt worden.
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Die Allgemeine Inneren Medizin (AIM) kennt sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ein Nachwuchsproblem. Aus diesem Grund hat die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) ein umfassendes Nachwuchsförderungsprogramm beschlossen. Mit einer Imagekampagne soll der medizinische Nachwuchs gezielt auf die Attraktivität des Generalism aufmerksam gemacht werden. Hintergrund-Artikel in der Schweizerischen Ärztezeitung vom 07.03. 2018.
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