Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich sind ab 2022 gesetzlich verpflichtet, Qualitätsmassnahmen umzusetzen und Qualitätsmessungen zu veröffentlichen. Die SGAIM hat im Rahmen eines Pilotprojekts zusammen mit der FMH und den Versicherern 2020 versuchsweise vier Qualitätsaktivitäten (Teilnahme an Qualitätszirkeln, Anwendung Smarter-Medicine-Top-5-Liste, Hygienekonzept, Critical Incidence Reporting System CIRS) definiert und ihre ambulanten Mitglieder zu deren Umsetzung in der Praxis befragt.
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