Hast Du dich schon immer gefragt, wie die belgische Grundversorgung funktioniert? Hast Du Interesse für die Arbeit der belgischen Hausärztinnen? Möchtest Du dich mit anderen europäischen jungen Hausärzten vernetzen? Dann zögere Dich nicht und melde Dich für den Kongress-Austausch im Rahmen der WONCA Europe Konferenz im Juni 2023 an.  Weitere Informationen erhält Du von Reka Veress unter international@jhas.ch. Oder Du kannst Dich bis zum 15.03.2023 direkt beim belgischen Organisationsteam unter necbelgium@gmail.com anmelden. Mach mit und sichere Dir unvergessliche fachliche und persönliche Momente!

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Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin - SGAIM hat einen neuen Innovationspreis in der Höhe von 10’000 CHF geschaffen, der erstmals am kommenden SGAIM-Frühjahrskongress vergeben wird. Fortschrittliche Arbeitszeitmodelle, Nachwuchsfördermassnahmen oder Jobsharing: Der «Prix Lumière» zeichnet innovative Ideen im Fachbereich der Allgemeinen Inneren Medizin aus.

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Damit der Wert der Haus- und Kinderarztmedizin allen Beteiligten bewusst wird, lancieren wir gemeinsam mit mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz eine Imagekampagne. Die Imagekampagne unterstützt unsere politische Arbeit. Unsere Arbeit für eine dezentrale, niederschwellige ärztliche Grundversorgung, von der wir überzeugt sind, dass sie das richtige Rezept ist für eine gesunde Schweiz. Und das kosteneffizienteste. Alle Informationen zur Kampagne findest Du hier oder auch auf der Seite von mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz.

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mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz hat heute die folgende Medienmitteilung verschickt.  Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat zu Beginn der Wintersession eine Verordnung publiziert, die es in sich hat. Die «Verordnung des EDI über die Festlelgung der regionalen Versorgungsgrade je medizinisches Fachgebiet im ambulanten Bereich» tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und würde eigentlich als Grundlage dienen, um Unter- und Überversorgungen an Ärztinnen und Ärzten aller Fachgebiete festzustellen und damit die Zulassungsregelung gemäss Art. 55a KVG umsetzen zu können. Doch der «reality check» ist gnadenlos, die Grundlage ist unbrauchbar.
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